Datenschutz-Grundverordnung, dieses Wort geistert in letzter Zeit vermehrt durch die Medien. Und fast überall ist zu lesen, dass diese neue Verordnung nicht nur große Firmen, sondern auch kleine Unternehmen und Vereine betrifft. Immerhin gilt die Verordnung bereits am dem 25. Mai 2018. Doch was sagt die neue Datenschutz-Grundverordnung aus? Welche Veränderungen müssen wir in unseren Datenbeständen vornehmen?
Das ist gar nicht so einfach in einem Satz erklärt. Und selbst dieser Artikel hier wird nicht dazu ausreichen, allumfassend über dieses Thema zu informieren. Deswegen habe ich am Ende dieses Artikels noch eine Literaturempfehlung, die auf etwas über 60 Seiten genau informiert, was die neue Verordnung für uns bedeutet.
Als Kerninformation kann man jedoch festhalten, dass die neue Datenschutz Grundverordnung zunächst einmal für besseren Datenschutz sorgen soll. Zudem soll sie sicherstellen, dass immer transparent ist, wie wann und in welchem Umfang Daten verarbeitet werden. Das fängt mit der Zuständigkeitsverteilung bezüglich der Datenverarbeitung im Betrieb an, geht möglicherweise über die Einstellung eines Datenschutzbeauftragten, und hört noch nicht damit auf, dass Betriebe und Vereine ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen müssen. Dort wird ganz genau aufgelistet und beschrieben, welche Daten, in welcher Art und Weise, von welchen Mitarbeitern, wo verarbeitet werden. Darüber hinaus gibt dieses Verzeichnis darüber Auskunft, an welche Stelle mögliche Daten an Dritte übermittelt werden. Gegebenenfalls sind dann mit externen Mitarbeitern einzelne Verträge zu schließen.
Darüber hinaus muss künftig sichergestellt sein, dass die Daten wirklich geschützt sind. Hierzu ist es unter Umständen notwendig, Laufwerke zu verschlüsseln, E-Mail Übertragung auf verschlüsselter Basis vorzunehmen oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Zu den weiteren Sicherungsmaßnahmen gehört auch, dass nur Mitarbeiter die berechtigt sind, entsprechende Daten einzusehen, dies auch können. Geschäftliche Daten auf Privatrechnern oder Rechner, die für jeden zugänglich irgendwo im Betrieb stehen, sind natürlich nicht gestattet.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Datenschutz-Grundverordnung ist der Hinweis, dass die sogenannten Betroffenen, das sind die Personen, von denen wir Daten gespeichert haben, das Recht haben diese einzusehen, löschen zu lassen, oder entsprechend korrigieren zu lassen. Über dieses Recht muss entsprechend informiert werden. Diese Regelungen betreffen die Datenverarbeitung im Allgemeinen.
Besondere Regelungen für Internetangebote, sind aber ebenfalls zu berücksichtigen. Auch hierzu gibt es am Ende des Berichts einen Link.
Für kleine Unternehmen und Betriebe bedeutet dies einen zum Teil erheblichen größeren Arbeitsaufwand. Insbesondere da, wo Daten zum Teil auf privaten Computern gelagert wurden, was man sich im Vereinsbereich sehr gut vorstellen kann, könnte unter Umständen demnächst eine Änderung nötig sein.
Wie setzt ihr die Datenschutz-Grundverordnung um?
Ein Buch zum Thema:
https://www.amazon.de/Erste-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine-Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket/dp/3406716628
Link der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz für Betreiber von Internetseiten:
https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/
Mittwoch, 11. April 2018
Freitag, 10. Juni 2016
Modern oder diskriminierend? - Der Burkini
Zurzeit wird wieder einmal über das Verbot der
"Ganzkörperbadebekleidung" diskutiert. Nach Beschwerden von Besuchern
hat man jüngt in Neutraubling ein "Burkini-Verbot" ausgesprochen. Ist
eine solche Entscheidung im Sinne der Freiheit oder ist sie
diskriminierend? Die Diskussion ist nicht neu. Wir haben uns schon 2009
für unser Magazin "Bäder Sport Gesundheit" mit dem Thema Burkini
beschäftigt. Nachfolgend findet ihr den leicht bearbeiteten Bericht aus
dem Jahr 2009, als das Thema schon genauso heiß diskutiert wurde, wie
nun, sieben Jahre später.
Einige priesen ihn als die Wunderlösung, um auch Muslimen eine Teilnahme am Schwimmsport zu ermöglichen. Andere verteufelten ihn als tiefsten Ausdruck der Frauenfeindlichkeit und sprachen sich für ein Verbot aus. Die Rede ist vom „Burkini“ oder, um den englischsprachigen Oberbegriff für diese Badebekleidung zu gebrauchen, die „modest“ oder „full coverage swimwear“ also Ganzkörper Badebekleidung. Die kennen wir in anderer Form schon von den Weltmeisterschaften im Schwimmen, wo Ganzkörperanzüge mit spezieller Beschichtung neue Wunderzeiten ermöglichten. Das regte zwar auch viele Schwimmfreunde auf und nicht wenige sprachen sich für das Verbot dieser Bekleidung aus. Die Gründe der Ablehnung waren aber andere als etwa beim Burkini. Die neuen Anzüge machte durch ihre besondere Beschichtung schneller und ermöglichten so Fabelzeiten, die kein »nackter« Schwimmer erreichen konnte.
Der Burkini ist ein
zweiteiliger Schwimmanzug mit einer integrierten Kopfbedeckung und
erfüllt angeblich die Anforderungen des Hidschab, also der geforderten
islamischen Körperbedeckung der Frau. Dabei ist strittig, welcher Art
diese Körperbedeckung zu sein hat.
Der Hidschab wird im Koran an einigen Stellen im Sinne einer Trennwand erwähnt, nicht jedoch im Sinne eines Kleidungsstücks. Obwohl sich das Tragen des Hidschab nach Ansicht vieler Vertreter des Islam aus dem Koran nicht ableiten lässt und sich dort auch keinerlei Regeln, wie oder in welchem Ausmaß ein Kleidungsstück im Sinne einer Bekleidungsvorschrift zu tragen ist finden, wird der Hidschab in vielen Ländern gesetzlich gefordert. So stellen z.B. Saudi-Arabien und der Iran das Nichtragen unter Strafe. Frauen, die diese Kleiderregeln befolgen wollten, waren lange Zeit quasi vom Besuch einer öffentlichen Badeanstalt ausgeschlossen.
Der Burkini sollte seit einiger Zeit hier Abhilfe schaffen. Dabei ist der Begriff „Burkini“ ein Kofferwort aus Burka und Bikini. Einzelne Anbieter vertreiben Formen des Anzugs auch unter dem Begriff Veilkini (Schleier-kini). Anders als eine Burka, zeigt der Burkini aber deutlich mehr vom Körper und ermöglicht auch eine einfachere Bewegung. Auf der Seite http://www.splashgearusa.com/ finden sich einige Burkini-Fotos, zum Teil auch von Käuferinnen der Firma eingereicht. Insbesondere bei einigen Tauchfotos ist kaum ersichtlich, dass es sich überhaupt um einen Burkini handelt und nicht um einen Tauchanzug. Splashgear war so freundlich uns für diesen Bericht kostenlose Pressefotos zur Verfügung zu stellen. Allerdings fragte das Unternehmen zuvor nach, ob der Bericht das Thema auch ausgewogen behandelt. Zu groß war die Angst, auch für einen einseitig negativen Beitag noch die Bilder zu liefern.
Nicht unumstritten
Der Grund für die Sorge ist zu verstehen, denn der Burkini ist nicht überall unumstritten. 2009 bezog auch der Zentralrat der Ex-Muslime zu diesem kontrovers diskutierten Thema Stellung. Er warnte vor einer Zulassung des „Burkini“ für muslimische Frauen in öffentlichen Bädern in Deutschland. „Wenn der Burkini in deutschen Bädern generell erlaubt wird, dann stärkt dies nur die islamische Frauenfeindlichkeit“, sagte Zentralratsvorsitzende Mina Ahadi der „Leipziger Volkszeitung“. Ahadi befürchtet, dass islamische Frauen sich dann bald nur noch im Ganzkörper-Badeanzug in öffentliche Schwimmbäder trauen. „Damit haben wir dann das gleiche Problem, wie mit dem Kopftuch. Das ist das Gegenteil von Integration, wenn Frauen derart öffentlich stigmatisiert werden,“ sagte sie gegenüber der Zeitung.
Der Zentralrat der Ex-Muslime schreibt in seiner Pressemeldung weiter:
Der Ganzkörper-Badeanzug sorgt gerade in Frankreich für einen öffentlichen Streit, nachdem ein Bademeister einer Muslima das Baden im Burkini aus hygienischen Gründen verboten hatte. In Deutschland ist unter anderem in Berlin das Baden im Burkini während festgelegter Frauenschwimmzeiten in den öffentlichen Bädern erlaubt. Die ursprünglich als Testphase bis Sommer angelegte Zulassung wird in Berlin nun verlängert, obwohl das Interesse der Muslime ausblieb. „Die Testphase für den Burkini ist ergebnislos beendet worden, da binnen sechs Monaten keine Dame kam, um im Burkini zu schwimmen“, teilte ein Sprecher der Berliner Bäderbetriebe mit. Dennoch werde man das Schwimmen im Burkini auch weiter tolerieren.
Das fehlende Interesse wundert Ex-Muslima Ahadi nicht. Die meisten islamischen Frauen würden auch weiterhin lieber im konventionellen Badeanzug Schwimmen gehen. „Leider dient aber der Burkini einigen radikalen islamischen Organisationen als willkommenes Symbol, um ein politisches Schauspiel zu inszenieren. Diese Entmündigung von Frauen hat aber in einer aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nichts zu suchen“, so Ahadi weiter.
Der Zentralrat der Ex-Muslime kritisiert zudem scharf, dass Schulen weiterhin Ausnahmen beim Schwimmunterricht für islamische Mädchen zulassen. „Es ist ein unfassbarer Skandal, dass in Deutschland islamische Eltern ihren Mädchen den regulären Schwimmunterricht verbieten und dies toleriert wird.“ Auch den Burkini als Kompromiss für eine Schwimmunterricht-Teilnahme lehnt Ahadi ab. „Wenn der Burkini zur Bedingung wird, dass Muslime ihren Mädchen den Schwimmunterricht erlauben, dann ist der Weg nicht weit zur nächsten Forderung nach geschlechtergetrennten Unterrichtsräumen. Das ist eine Spirale ohne Ende, die eine Geschlechterapartheid mitten in Deutschland möglich macht“, so Ahadi.
Hygiene kein Problem
Ganz so sieht man es an anderen Stellen allerdings nicht. Insbesondere die Frage der Hygiene beurteilt Joachim Heuser vom Bundesverband öffentlicher Bäder anders. In der „Augsburger Allgemeine“ vom 17. August 2009 sagt er, dies sei alles Unsinn. Badekleidung aus synthetischem Material stelle kein hygienisches Problem für die modernen Wasseraufbereitungsanlagen der Bäder dar, egal, wie lang diese sei. Das gelte sowohl für Badeshorts als auch für Burkinis.
Da Burkinis aus Lycra, also Elastan bestehen, also aus dem gleichen Material wie die meisten Badenazüge, sollte die Verschmutzung somit also auch nicht größer sein, als etwa durch die ungeliebten „Shorts“.
Urteil zum Schwimmbesuch
Im Bezug auf die Teilnahme islamischer Mädchen am Schwimmunterricht hat es inzwischen schon ein entsprechendes Urteil gegeben, dass das Tagen eines Ganzkörperschwimmanzugs als Möglichkeit sieht, trotz religiöser Regeln am Schwimmunterreicht teilzunehmen. In der Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 20. Mai 2009 heißt es dazu:
„Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden und damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Eltern des Mädchens, das die Grundschule in Gelsenkirchen besucht, hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt. Sie erklärten, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans. Diese gebiete ihnen, Kinder schon ab dem 7. Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Auch das Verwaltungsgericht lehnte die Befreiung ab, weil die Tochter sich durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken anderer schützen könne. Hiergegen wandten die Eltern ein, der Schwimmanzug sauge sich mit Wasser voll und behindere ihre Tochter beim Schwimmen. Außerdem stelle er eine zusätzliche Gefahr für Leib und Leben dar.
Der Senat hat diese Einwände zurückgewiesen. Es sei inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen sog. Burkini trügen. Das gelte sowohl in islamisch geprägten Ländern als auch in Deutschland. Auch im Schwimmunterricht in der Grundschule sei den Mädchen das Tragen einer derartigen Schwimmbekleidung grundsätzlich zumutbar. Es sei geeignet, einen hier im Einzelfall auftretenden Glaubenskonflikt ohne Trennung der Geschlechter und ohne Befreiung zu bewältigen. Es sei auch nicht erkennbar, dass dies bei der Tochter der Antragsteller ausnahmsweise anders sei. Insbesondere bestehe bei ihr nicht etwa die Gefahr, wegen des Schwimmanzugs von Mitschülern gehänselt zu werden. Geschehe dies gleichwohl, sei es selbstverständlich auch im Schwimmunterricht die Pflicht der Lehrkräfte, auf diese Mitschüler mit dem Ziel pädagogisch einzuwirken, dem Mädchen verständnisvoll, tolerant und respektvoll zu begegnen.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 19 B 1362/08).“
Dass man mit einem Ganzkörper-Schwimmanzug, sofern es sich nicht um die bekannten Schwimmanzüge für Leistungssportler handelt, schlechter bzw. langsamer schwimmt als mit einem normalen Badeanzug, ist sicherlich unstrittig. Insbesondere in der Schwimmausbildung fehlen hier aber noch statistische Aussagen, inwieweit ein Burkini daran hindert, das Schwimmen zu erlernen.
Entmündigung?
Im Raum stehen bleibt zweifellos die Frage, ob es konservative Moslems durch den Burkini nicht einfacher haben, ihre Frauen so zu „entmündigen“ bzw. in ein ungeliebtes religiöses Korsett zu drängen. Dies wird sicherlich in einigen Fällen so sein. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob nicht viele Frauen (egal ob sie gezwungen werden Kleidung nach den Regeln des Hidschab zu tragen oder dies freiwillig machen) nur durch die neue Badebekleidung die Möglichkeit haben, an Schwimmveranstaltungen teilzunehmen.
In der Presse
Ist der Burkini also Zweck, wie es die Erfinderin des Burkini, eine in Australien lebende Libanesin, sagt, oder Zwang, wie der Zentralrat der Ex-Muslime es beschreibt?
International haben sich Zeitungen und Magazine immer wieder intensiv mit dieser Frage beschäftigt.
Für die Wochenzeitung „Die Zeit“ ist der Burkini in ihrer Ausgabe vom 19. August 2009 schlicht ein „Badeanzug aus Lycra, der nur Hände, Füße und das Gesicht frei lässt, nicht unähnlich den Bekleidungen der Wettkampfschwimmer und Surfer, nur verspielter.“ Dort versteht man Frankreichs Diskussion um das Kleidungsstück offenbar nicht wirklich und auch der österreichische Standard nannte die „Aufregung“ der Franzosen in seiner Onlineausgabe eine „Sommerposse“.
Im Time Magazin vom September unternahm die Time Journalistin Azadeh Moaveni den Selbstversuch in Teheran unter Berücksichtigung der religiösen Regeln Joggen zu gehen, was sie dazu veranlasste doch lieber in den Bergen hiken zu gehen.
Fazit ihres Beitrages ist, dass es für religiöse muslimische Frauen nur zwei Möglichkeiten gibt, ihren Wunschsport auszuüben, ohne dabei religiöse Regeln zu verletzen. Entweder in Sportgruppen in denen nur Frauen aktiv sind, oder durch das Tragen entsprechender Bekleidung. So wäre es der Sprinterin Roqaya al-Ghasara aus dem Königreich Bharein bei den olympischen Spielen 2008 nicht möglich gewesen die 200 Meter zu laufen, hätte sie nicht einen Ganzkörperanzug getragen.
Integration nur ohne Burkini?
Eine völlige Integration, wie sie der Zentralrat der Ex- Muslime fordert, hieße zweifellos auf alle religiösen Kleidersymbole, also auch auf das Kopftuch zu verzichten. Dies wäre jedoch deutlich zu weit gegriffen, denn auch hier muss stets die Freiwilligkeit im Vordergrund stehen. Wer sich selbst, und nicht aufgrund sozialer Zwänge, dazu entscheidet entsprechende Kleidung zu tragen, dem muss dies auch freigestellt werden. Schließlich sind nicht nur religiöse Gründe der Grund, warum Frauen solche Bekleidung tragen. Sowohl Krebspatienten, die Sonnenlicht meiden müssen, als auch Menschen mit entstellenden Brandverletzungen nutzen den Burkini als Schutz. Nicht immer stehen also religiöse Zwänge hinter der Entscheidung für eine Ganzkörper Badebekleidung.
Doch genau dies herauszufinden ist das größte Problem und so wird der Burkini wie das Kopftuch noch lange ein Streitthema bleiben. Vielleicht sogar noch dann, wenn Ganzkörperanzüge zum Massenprodukt geworden sind.
Und bei aller Diskussion über die Unsinnigkeit dieser Badebekleidung darf nicht vergessen werden, dass vor 150 bzw. vor Jahren in Deutschland noch die Badebekleidung vorgeschrieben war, die den gesamten Körper bedeckte. Damals hat sich keiner darüber aufgeregt und zweifelsfrei war das Schwimmen mit diesen Kleidungsstücken deutlich schwieriger, als mit heutigen Burkinis.
Titelbild des Magazins Bäder-Sport-Gesundheit mit freundlicher Genehmigung der Firma Splashgear www.splashgearusa.com
Einige priesen ihn als die Wunderlösung, um auch Muslimen eine Teilnahme am Schwimmsport zu ermöglichen. Andere verteufelten ihn als tiefsten Ausdruck der Frauenfeindlichkeit und sprachen sich für ein Verbot aus. Die Rede ist vom „Burkini“ oder, um den englischsprachigen Oberbegriff für diese Badebekleidung zu gebrauchen, die „modest“ oder „full coverage swimwear“ also Ganzkörper Badebekleidung. Die kennen wir in anderer Form schon von den Weltmeisterschaften im Schwimmen, wo Ganzkörperanzüge mit spezieller Beschichtung neue Wunderzeiten ermöglichten. Das regte zwar auch viele Schwimmfreunde auf und nicht wenige sprachen sich für das Verbot dieser Bekleidung aus. Die Gründe der Ablehnung waren aber andere als etwa beim Burkini. Die neuen Anzüge machte durch ihre besondere Beschichtung schneller und ermöglichten so Fabelzeiten, die kein »nackter« Schwimmer erreichen konnte.
Cover Bäder Sport Gesundheit von 2009 |
Der Hidschab wird im Koran an einigen Stellen im Sinne einer Trennwand erwähnt, nicht jedoch im Sinne eines Kleidungsstücks. Obwohl sich das Tragen des Hidschab nach Ansicht vieler Vertreter des Islam aus dem Koran nicht ableiten lässt und sich dort auch keinerlei Regeln, wie oder in welchem Ausmaß ein Kleidungsstück im Sinne einer Bekleidungsvorschrift zu tragen ist finden, wird der Hidschab in vielen Ländern gesetzlich gefordert. So stellen z.B. Saudi-Arabien und der Iran das Nichtragen unter Strafe. Frauen, die diese Kleiderregeln befolgen wollten, waren lange Zeit quasi vom Besuch einer öffentlichen Badeanstalt ausgeschlossen.
Der Burkini sollte seit einiger Zeit hier Abhilfe schaffen. Dabei ist der Begriff „Burkini“ ein Kofferwort aus Burka und Bikini. Einzelne Anbieter vertreiben Formen des Anzugs auch unter dem Begriff Veilkini (Schleier-kini). Anders als eine Burka, zeigt der Burkini aber deutlich mehr vom Körper und ermöglicht auch eine einfachere Bewegung. Auf der Seite http://www.splashgearusa.com/ finden sich einige Burkini-Fotos, zum Teil auch von Käuferinnen der Firma eingereicht. Insbesondere bei einigen Tauchfotos ist kaum ersichtlich, dass es sich überhaupt um einen Burkini handelt und nicht um einen Tauchanzug. Splashgear war so freundlich uns für diesen Bericht kostenlose Pressefotos zur Verfügung zu stellen. Allerdings fragte das Unternehmen zuvor nach, ob der Bericht das Thema auch ausgewogen behandelt. Zu groß war die Angst, auch für einen einseitig negativen Beitag noch die Bilder zu liefern.
Nicht unumstritten
Der Grund für die Sorge ist zu verstehen, denn der Burkini ist nicht überall unumstritten. 2009 bezog auch der Zentralrat der Ex-Muslime zu diesem kontrovers diskutierten Thema Stellung. Er warnte vor einer Zulassung des „Burkini“ für muslimische Frauen in öffentlichen Bädern in Deutschland. „Wenn der Burkini in deutschen Bädern generell erlaubt wird, dann stärkt dies nur die islamische Frauenfeindlichkeit“, sagte Zentralratsvorsitzende Mina Ahadi der „Leipziger Volkszeitung“. Ahadi befürchtet, dass islamische Frauen sich dann bald nur noch im Ganzkörper-Badeanzug in öffentliche Schwimmbäder trauen. „Damit haben wir dann das gleiche Problem, wie mit dem Kopftuch. Das ist das Gegenteil von Integration, wenn Frauen derart öffentlich stigmatisiert werden,“ sagte sie gegenüber der Zeitung.
Der Zentralrat der Ex-Muslime schreibt in seiner Pressemeldung weiter:
Der Ganzkörper-Badeanzug sorgt gerade in Frankreich für einen öffentlichen Streit, nachdem ein Bademeister einer Muslima das Baden im Burkini aus hygienischen Gründen verboten hatte. In Deutschland ist unter anderem in Berlin das Baden im Burkini während festgelegter Frauenschwimmzeiten in den öffentlichen Bädern erlaubt. Die ursprünglich als Testphase bis Sommer angelegte Zulassung wird in Berlin nun verlängert, obwohl das Interesse der Muslime ausblieb. „Die Testphase für den Burkini ist ergebnislos beendet worden, da binnen sechs Monaten keine Dame kam, um im Burkini zu schwimmen“, teilte ein Sprecher der Berliner Bäderbetriebe mit. Dennoch werde man das Schwimmen im Burkini auch weiter tolerieren.
Das fehlende Interesse wundert Ex-Muslima Ahadi nicht. Die meisten islamischen Frauen würden auch weiterhin lieber im konventionellen Badeanzug Schwimmen gehen. „Leider dient aber der Burkini einigen radikalen islamischen Organisationen als willkommenes Symbol, um ein politisches Schauspiel zu inszenieren. Diese Entmündigung von Frauen hat aber in einer aufgeklärten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nichts zu suchen“, so Ahadi weiter.
Der Zentralrat der Ex-Muslime kritisiert zudem scharf, dass Schulen weiterhin Ausnahmen beim Schwimmunterricht für islamische Mädchen zulassen. „Es ist ein unfassbarer Skandal, dass in Deutschland islamische Eltern ihren Mädchen den regulären Schwimmunterricht verbieten und dies toleriert wird.“ Auch den Burkini als Kompromiss für eine Schwimmunterricht-Teilnahme lehnt Ahadi ab. „Wenn der Burkini zur Bedingung wird, dass Muslime ihren Mädchen den Schwimmunterricht erlauben, dann ist der Weg nicht weit zur nächsten Forderung nach geschlechtergetrennten Unterrichtsräumen. Das ist eine Spirale ohne Ende, die eine Geschlechterapartheid mitten in Deutschland möglich macht“, so Ahadi.
Hygiene kein Problem
Ganz so sieht man es an anderen Stellen allerdings nicht. Insbesondere die Frage der Hygiene beurteilt Joachim Heuser vom Bundesverband öffentlicher Bäder anders. In der „Augsburger Allgemeine“ vom 17. August 2009 sagt er, dies sei alles Unsinn. Badekleidung aus synthetischem Material stelle kein hygienisches Problem für die modernen Wasseraufbereitungsanlagen der Bäder dar, egal, wie lang diese sei. Das gelte sowohl für Badeshorts als auch für Burkinis.
Da Burkinis aus Lycra, also Elastan bestehen, also aus dem gleichen Material wie die meisten Badenazüge, sollte die Verschmutzung somit also auch nicht größer sein, als etwa durch die ungeliebten „Shorts“.
Urteil zum Schwimmbesuch
Im Bezug auf die Teilnahme islamischer Mädchen am Schwimmunterricht hat es inzwischen schon ein entsprechendes Urteil gegeben, dass das Tagen eines Ganzkörperschwimmanzugs als Möglichkeit sieht, trotz religiöser Regeln am Schwimmunterreicht teilzunehmen. In der Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 20. Mai 2009 heißt es dazu:
„Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren entschieden und damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Die Eltern des Mädchens, das die Grundschule in Gelsenkirchen besucht, hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt. Sie erklärten, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans. Diese gebiete ihnen, Kinder schon ab dem 7. Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Auch das Verwaltungsgericht lehnte die Befreiung ab, weil die Tochter sich durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken anderer schützen könne. Hiergegen wandten die Eltern ein, der Schwimmanzug sauge sich mit Wasser voll und behindere ihre Tochter beim Schwimmen. Außerdem stelle er eine zusätzliche Gefahr für Leib und Leben dar.
Der Senat hat diese Einwände zurückgewiesen. Es sei inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen sog. Burkini trügen. Das gelte sowohl in islamisch geprägten Ländern als auch in Deutschland. Auch im Schwimmunterricht in der Grundschule sei den Mädchen das Tragen einer derartigen Schwimmbekleidung grundsätzlich zumutbar. Es sei geeignet, einen hier im Einzelfall auftretenden Glaubenskonflikt ohne Trennung der Geschlechter und ohne Befreiung zu bewältigen. Es sei auch nicht erkennbar, dass dies bei der Tochter der Antragsteller ausnahmsweise anders sei. Insbesondere bestehe bei ihr nicht etwa die Gefahr, wegen des Schwimmanzugs von Mitschülern gehänselt zu werden. Geschehe dies gleichwohl, sei es selbstverständlich auch im Schwimmunterricht die Pflicht der Lehrkräfte, auf diese Mitschüler mit dem Ziel pädagogisch einzuwirken, dem Mädchen verständnisvoll, tolerant und respektvoll zu begegnen.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 19 B 1362/08).“
Dass man mit einem Ganzkörper-Schwimmanzug, sofern es sich nicht um die bekannten Schwimmanzüge für Leistungssportler handelt, schlechter bzw. langsamer schwimmt als mit einem normalen Badeanzug, ist sicherlich unstrittig. Insbesondere in der Schwimmausbildung fehlen hier aber noch statistische Aussagen, inwieweit ein Burkini daran hindert, das Schwimmen zu erlernen.
Entmündigung?
Im Raum stehen bleibt zweifellos die Frage, ob es konservative Moslems durch den Burkini nicht einfacher haben, ihre Frauen so zu „entmündigen“ bzw. in ein ungeliebtes religiöses Korsett zu drängen. Dies wird sicherlich in einigen Fällen so sein. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob nicht viele Frauen (egal ob sie gezwungen werden Kleidung nach den Regeln des Hidschab zu tragen oder dies freiwillig machen) nur durch die neue Badebekleidung die Möglichkeit haben, an Schwimmveranstaltungen teilzunehmen.
In der Presse
Ist der Burkini also Zweck, wie es die Erfinderin des Burkini, eine in Australien lebende Libanesin, sagt, oder Zwang, wie der Zentralrat der Ex-Muslime es beschreibt?
International haben sich Zeitungen und Magazine immer wieder intensiv mit dieser Frage beschäftigt.
Für die Wochenzeitung „Die Zeit“ ist der Burkini in ihrer Ausgabe vom 19. August 2009 schlicht ein „Badeanzug aus Lycra, der nur Hände, Füße und das Gesicht frei lässt, nicht unähnlich den Bekleidungen der Wettkampfschwimmer und Surfer, nur verspielter.“ Dort versteht man Frankreichs Diskussion um das Kleidungsstück offenbar nicht wirklich und auch der österreichische Standard nannte die „Aufregung“ der Franzosen in seiner Onlineausgabe eine „Sommerposse“.
Im Time Magazin vom September unternahm die Time Journalistin Azadeh Moaveni den Selbstversuch in Teheran unter Berücksichtigung der religiösen Regeln Joggen zu gehen, was sie dazu veranlasste doch lieber in den Bergen hiken zu gehen.
Fazit ihres Beitrages ist, dass es für religiöse muslimische Frauen nur zwei Möglichkeiten gibt, ihren Wunschsport auszuüben, ohne dabei religiöse Regeln zu verletzen. Entweder in Sportgruppen in denen nur Frauen aktiv sind, oder durch das Tragen entsprechender Bekleidung. So wäre es der Sprinterin Roqaya al-Ghasara aus dem Königreich Bharein bei den olympischen Spielen 2008 nicht möglich gewesen die 200 Meter zu laufen, hätte sie nicht einen Ganzkörperanzug getragen.
Integration nur ohne Burkini?
Eine völlige Integration, wie sie der Zentralrat der Ex- Muslime fordert, hieße zweifellos auf alle religiösen Kleidersymbole, also auch auf das Kopftuch zu verzichten. Dies wäre jedoch deutlich zu weit gegriffen, denn auch hier muss stets die Freiwilligkeit im Vordergrund stehen. Wer sich selbst, und nicht aufgrund sozialer Zwänge, dazu entscheidet entsprechende Kleidung zu tragen, dem muss dies auch freigestellt werden. Schließlich sind nicht nur religiöse Gründe der Grund, warum Frauen solche Bekleidung tragen. Sowohl Krebspatienten, die Sonnenlicht meiden müssen, als auch Menschen mit entstellenden Brandverletzungen nutzen den Burkini als Schutz. Nicht immer stehen also religiöse Zwänge hinter der Entscheidung für eine Ganzkörper Badebekleidung.
Doch genau dies herauszufinden ist das größte Problem und so wird der Burkini wie das Kopftuch noch lange ein Streitthema bleiben. Vielleicht sogar noch dann, wenn Ganzkörperanzüge zum Massenprodukt geworden sind.
Und bei aller Diskussion über die Unsinnigkeit dieser Badebekleidung darf nicht vergessen werden, dass vor 150 bzw. vor Jahren in Deutschland noch die Badebekleidung vorgeschrieben war, die den gesamten Körper bedeckte. Damals hat sich keiner darüber aufgeregt und zweifelsfrei war das Schwimmen mit diesen Kleidungsstücken deutlich schwieriger, als mit heutigen Burkinis.
Titelbild des Magazins Bäder-Sport-Gesundheit mit freundlicher Genehmigung der Firma Splashgear www.splashgearusa.com
Mittwoch, 26. August 2015
Neues Buch: Public Relations für Bäderbetriebe
Nicht nur während der Ausbildung in der Berufsschule oder als Vorbereitung für eine Prüfung, sondern gerade in der täglichen Arbeit, wird von Fachangestellten des Badewesens immer mehr »Medienkompetenz« erwartet.
Die Basis für einen optimalen Umgang mit der Presse setzt voraus, dass man sich in einer sich schnell verändernden Medienlandschaft orientieren kann, um sie optimal für sich zu nutzen. Nur wer die Regeln kennt, nach denen dieses Geschäft funktioniert, kann letztlich erfolgreich Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Kenntnis und die Bedeutungen solcher Begriffe wie PR, Marketing, Corporate Design und Corporate Identity sind nicht nur für Prüfungen essenziell. Man benötigt ein solches Wissen auch in der täglichen Arbeit.
Autor: Heiko Reckert
Format: 17 x 24 cm Cover: Gebundenes Softcover Inhalt: s/w (ebook in Farbe)
Seiten: 244 Seiten
Ersterscheinung: 03.08.2015
Aktuelle Auflage: 1. Neuauflage 2015
ISBN print: 9783946128090
ISBN ebook 9783941612106
Zu beziehen über: http://badeliteratur.de/Fachbuch/Reihe-Baedermanagement/Public-Relations-fuer-Baederbetriebe--876.html
oder über den Buchhandel bzw. Online-Shops auch in den Formaten PDF, ePub und Kindle.
Autor: Heiko Reckert
Format: 17 x 24 cm Cover: Gebundenes Softcover Inhalt: s/w (ebook in Farbe)
Seiten: 244 Seiten
Ersterscheinung: 03.08.2015
Aktuelle Auflage: 1. Neuauflage 2015
ISBN print: 9783946128090
ISBN ebook 9783941612106
Zu beziehen über: http://badeliteratur.de/Fachbuch/Reihe-Baedermanagement/Public-Relations-fuer-Baederbetriebe--876.html
oder über den Buchhandel bzw. Online-Shops auch in den Formaten PDF, ePub und Kindle.
Donnerstag, 11. September 2014
DLRG-Sommerbilanz: 306 Menschen ertrunken
Bad
Nenndorf (ots) - Von Januar bis Mitte August 2014 sind in deutschen
Gewässern 306 Menschen ertrunken. Im Juli dieses Jahres kamen allein 95
Männer, Frauen und Kinder ums Leben. Diese Zahlen gab die Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Bad Nenndorf bekannt.
Nach
DLRG-Angaben habe die Hitzewelle im Juli dazu beigetragen, dass in
diesem Zeitraum so viele Menschen ertranken. "Leichtsinniges Verhalten,
Unkenntnis über die lokalen Gefahren, Selbstüberschätzung und das
Missachten von Warnhinweisen wie der roten Badeverbotsflagge sind
wesentliche Ursachen der tödlichen Unfälle gewesen", zieht
DLRG-Präsident Hans-Hubert Hatje eine erste Sicherheitsbilanz. "Als
Folge dieses Verhaltens mussten unsere Rettungsschwimmerinnen und
Rettungsschwimmer zum Teil unter Einsatz ihres eigenen Lebens sehr viele
Menschen vor dem Ertrinken retten. Allein an den Küsten haben sie über
50 Leben bewahrt", so Hatje weiter. Insgesamt gingen aber im Vergleich
mit dem Vorjahreszeitraum die tödlichen Wasserunfälle um 55 oder 15,2%
zurück.
236
Menschen kamen in Binnengewässern ums Leben. Mit 77% aller Todesfälle
durch Ertrinken sind Flüsse (112), Seen (109) und Kanäle (15) weiterhin
die gefährlichsten Gewässertypen. "Die meisten Uferzonen sind nicht
bewacht, deshalb ist das Risiko dort zu ertrinken, besonders hoch",
warnt der DLRG-Präsident vor zu viel Leichtsinn. 28 Männer, Frauen und
Kinder kamen in Nord- und Ostsee ums Leben. Das sind bereits jetzt zwei
Opfer mehr als im gesamten Vorjahr. Als eine Ursache nennt die DLRG
außergewöhnlich starke Winde über mehrere Wochen aus östlicher Richtung,
die zu gefährlichen Unterströmungen in der Ostsee führten. In
Schwimmbädern ertranken 14 Menschen, jeweils fünf kamen in Gartenteichen
und privaten Swimmingpools, in Gräben und Hafenbecken um. 13 weitere
Personen ertranken an anderen Orten, wie Wasserkraftanlagen,
Regenrückhaltebecken, Springbrunnen, Abwasserschacht oder in der
Jauchegrube.
52,7%
der Opfer waren 50 Jahre und älter. Damit setzt sich der Trend fort,
dass vor allem ältere Menschen gefährdet sind. Allein 65 Männer und
Frauen im Alter zwischen 66 und 80 Jahren ertranken in Binnen- und
Küstengewässern zwischen Januar und Mitte August. Die Zahl der Opfer im
Kindesalter sank hingegen auf 19, nachdem im Vergleichszeitraum des
Vorjahres 32 Kinder zwischen Null und 15 Jahren vor allem in
Gartenteichen und privaten Swimmingpools, in Schwimmbädern oder
Gewässern in der Nähe der elterlichen Wohnung ums Leben kamen. "Unsere
vorbeugenden Maßnahmen zur Wassersicherheit für Kinder wie das
DLRG-NIVEA-Kindergarten-Projekt und die Strandfesttourneen haben eine
positive Wirkung", sieht Hans-Hubert Hatje in der frühkindlichen
Aufklärung einen wichtigen Ansatzpunkt zur Vorbeugung gegen
Wasserunfälle.
Keine
neuen Erkenntnisse gibt es im Geschlechterverhältnis: Von den 306
Todesopfern waren 80% männlich und 20% weiblich. Am meisten gefährdet
sind Männer über 50 Jahre.
60
Personen ertranken 2014 in bayerischen Flüssen und Seen, gefolgt von
Baden-Württemberg (40) und Nordrhein-Westfalen mit 39 Opfern. 33
Todesfälle gab es in Niedersachsen, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern
und Schleswig-Holstein mit jeweils 23 Ertrunkenen. Das sicherste
Bundesland ist wieder das Saarland. Dort starben zwei Menschen, drei
Personen kamen in Bremen und Thüringen um und vier in Hamburg. In
ostdeutschen Gewässern haben 70 Männer, Frauen und Kinder ihr Leben
verloren, in Westdeutschland waren es 236. Im West-Ost-Vergleich gibt es
deutliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Opfer in
den östlichen Bundesländern sank von 28 auf 22,9%.
Mittwoch, 16. Juli 2014
DLRG rettet 16 Menschen vor dem Ertrinken
Am Mittwoch, dem 9. Juli bewahrten zwei Mitglieder der DLRG-Wache Kellenhusen zunächst einen 20-Jährigen Mann und eine Stunde später einen zehn Jahre alten Jungen vor dem Ertrinken. Zwei Tage später fiel am gleichen Strandabschnitt ein siebenjähriges Mädchen von einer Buhne ins Wasser. Unter Einsatz des eigenen Lebens gelang es den Rettungsschwimmern gegen eine starke Querströmung das Mädchen schwimmend zu erreichen und an Land zu bringen. Alle beteiligten Personen wurden bei der Rettung verletzt.
Mittwoch, 2. Juli 2014
Unterricht für die Helden von morgen 395. Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfiehlt Reanimation als Pflichtthema im Unterricht für Schüler ab der 7. Klasse
Nürnberg (ots) - Bereits ab dem kommenden
Schuljahr können Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen bundesweit
in Methoden der Wiederbelebung unterrichtet werden. Dieser Beschluss
der Kultusministerkonferenz geht auf eine Initiative der
Anästhesisten-Verbände in Deutschland zurück. "Wir sind glücklich, dass
wir die Kultusminister mit unseren Vorschlägen überzeugen konnten", so
Prof. Dr. Hugo Van Aken, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft
für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. "Zwei Stunden Reanimation
pro Schuljahr reichen aus, um die zukünftige Wiederbelebungsrate in
Deutschland deutlich zu erhöhen", sagt Prof. Dr. Götz Geldner, Präsident
des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. Mit der aktuellen Zahl
der Reanimationen durch Laien liegt Deutschland im europaweiten Ranking
weit hinten.
Seit 2012 fördern Anästhesisten in Deutschland,
gestützt vom Bundesministerium für Gesundheit, mit Ihrer Kampagne "Ein
Leben retten. 100 Pro Reanimation" die Steigerung der Reanimationsrate
durch Laien. Mehr Informationen bietet die Seite www.einlebenretten.de.
Dort findet sich auch der Dreiklang der Reanimation: "Prüfen. Rufen.
Drücken!" Das bedeutet: Prüfen, ob die Person noch atmet. Unter der
europaweit gültigen Notrufnummer 112 den Rettungsdienst rufen. Fest und
mindestens 100 Mal pro Minute in der Mitte des Brustkorbs drücken und
nicht aufhören, bis Hilfe eintrifft - wirklich kinderleicht zu merken.
Hand in Hand für benachteiligte Kinder: Die Berliner Bäder-Betriebe, die Deutsche Kinderhilfe und NORDSEE fördern lebensrettende Schwimmtrainings
Immer weniger Kinder erlernen das Schwimmen, obwohl Schwimmen obligatorischer Teil des Unterrichts ist - in Berlin im 3. Schuljahr. Um die Angebote an Schwimmkursen außerhalb der Schule wahrzunehmen, fehlt vielen Eltern mitunter das Geld. Hier setzt die Aktion "Schwimmen für ALLE" an. Sie baut ein seit 2005 bestehendes Patenschaftsprogramm der Berliner Bäder-Betriebe aus und ermöglicht über 400 an der Armutsgrenze lebenden Kindern, diesen Sommer ihr Schwimmabzeichen zu machen. Ihre Plätze in den im Juli und August 2014 stattfindenden Ferienkursen werden von als Schwimmpaten auftretenden Sponsoren finanziert. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vermittelt bedürftige Kinder direkt an passende Schwimmkurse.
Eine gezielte und rechtzeitige Schwimmförderung ist dringend notwendig. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 50 Kinder durch Ertrinkungsunfälle. Er-trinken ist somit die zweithäufigste Ursache für tödliche Kinderunfälle. Ein Kind, das schwimmen kann, bewegt sich nicht nur sicher und selbstbewusst im Wasser fort, sondern kann auch Gefahrensituationen schneller erkennen und besser bewältigen. Die Intensivschwimmkurse der Initiative "Schwimmen für ALLE" umfassen 15 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und werden von ausgebildeten Fachkräften mit erweitertem Führungszeugnis geleitet.
Um Kinder frühzeitig zu guten Schwimmern zu machen, arbeiten die Berliner Bäder-Betriebe eng mit der Deutschen Kinderhilfe und NORDSEE zusammen. "Jedes Kind sollte qualifizierten Schwimmunterricht erhalten", sagt Ole Bested Hensing, Vorstandsvorsitzender der Berliner Bäder-Betriebe. "Nur so kann die Badesicherheit gewährleistet werden." Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, ergänzt: "Kinder können bereits ab vier bis fünf Jahren schwimmen lernen. Je früher sie einen Schwimmkurs besuchen, desto besser." Und warum engagiert sich das Unternehmen NORDSEE? "Die harmonische Verbindung von Mensch und Wasser ist seit jeher einer der Eckpfeiler unserer Firmenphilosophie", erklärt Hiltrud Seggewiß, Vorsitzende der Geschäftsführung von NORDSEE. "Darum liegt es uns sehr am Herzen, dass alle Kinder die Faszination des Elements Wasser sicher erleben können." Sowohl NORDSEE als auch die Deutsche Kinderhilfe fördern nicht nur die Durchführung des Projekts, sondern übernehmen auch Schwimmpatenschaften für mehrere Hundert Kinder.
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