Braunschweig
(ots) - Jährlich kommen in Deutschland etwa 600 Menschen durch Brände
ums Leben. Oft werden sie nachts in den eigenen vier Wänden überrascht.
Weitaus gefährlicher als das Feuer ist allerdings der Rauch, der sich
extrem schnell und vor allem lautlos in einem Haus oder einer Wohnung
ausbreitet: Er führt bereits nach wenigen Minuten zu einer tödlichen
Rauchvergiftung und wird von schlafenden Personen meist nicht bemerkt.
Ein Rauchmelder dagegen erkennt die Gefahr frühzeitig und sichert den
entscheidenden Vorsprung. "Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht,
es ist also lebenswichtig, dass man so schnell wie möglich alarmiert
wird, wenn ein Feuer ausbricht", so Ingo Schiel, Experte für
Schadenverhütung der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Zusätzlich
zu solchen tragischen Todesfällen richten Brände regelmäßig große
Sachschäden an: Allein bei der Öffentlichen wurden 2013 1498
Brandschäden gemeldet, für die bisher rund 7,5 Millionen Euro gezahlt
wurden. Trotzdem haben nur 35 Prozent der deutschen Haushalte einen
Rauchmelder installiert, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage
der YouGov Deutschland AG aus dem Jahr 2013 im Auftrag der Öffentlichen
Versicherer. Überwiegend sind es Familien mit Kindern, die schon jetzt
auf ausreichenden Schutz durch Rauchmelder setzen.
Dabei
gibt es seit dem 13. April 2012 in Niedersachsen die gesetzliche
Pflicht Rauchwarnmelder zu installieren. Wohnungen und Häuser, die ab
dem 1. November 2012 errichtet oder genehmigt sind, müssen mit
Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für vor diesem Termin errichtete
oder genehmigte Häuser und Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum
31. Dezember 2015. Gemäß Niedersächsischer Bauordnung (§ 44 Abs. 5)
müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege
dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden (Mindestschutz). Bei
mehrstöckigen Gebäuden muss sich ein Rauchmelder auf dem Flur eines
jeden Stockwerkes befinden. Um einen bestmöglichen Schutz zu
gewährleisten, sollten jedoch in allen Räumen Rauchmelder angebracht
werden.
Rauchwarnmelder
lassen sich problemlos, selbst nachträglich ohne großen Aufwand, durch
Kleben oder Schrauben anbringen. Da der Brandrauch nach oben steigt,
muss der Rauchwarnmelder auf jeden Fall an der Decke, möglichst in der
Raummitte, angebracht werden. Der Mindestabstand der Melder zu Wänden
und Raumteilern sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. In größeren
Wohneinheiten ist es zweckmäßig, die in den einzelnen Räumen montierten
Rauchwarnmelder durch eine Funk- oder Drahtverbindung
zusammenzuschalten. In diesem Fall werden bei der Auslösung eines
Rauchwarnmelders auch die akustischen Signale aller anderen
Rauchwarnmelder automatisch aktiviert.
In
Mietwohnungen ist der Eigentümer bzw. der Vermieter dafür
verantwortlich, dass Rauchmelder in den Wohnungen installiert werden.
Für die Betriebsbereitschaft und Pflege der Geräte sind dagegen - bei
vermieteten Wohnungen - die Mieter selbst zuständig, es sei denn, der
Eigentümer/Vermieter übernimmt diese Verpflichtung vereinbarungsgemäß
selbst.
Folgende Mindestleistungsmerkmale muss ein Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 erfüllen:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen - Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal - Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung - Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
"Beim
Kauf eines Rauchmelders sollte auf das VdS-Prüfzeichen geachtet werden.
Das Gütesiegel der Schadenverhütungsinstitution steht für Sicherheit
und Qualität. Diese Rauchmelder beginnen bereits ab einem Prozent
Rauchdichte Alarm zu schlagen", empfiehlt Ingo Schiel von der
Öffentlichen. Bei Rauchwarnmeldern, die über eine zusätzliche
"Q"-Kennzeichnung verfügen, hält die Batterie bis zu zehn Jahren.
Weitere Informationen finden Sie unter www.oeffentliche.de.
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